Krankenkassenspange

 

Seit 1. Juli 2015 werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die Kosten für eine abnehmbare oder festsitzende Zahnspange beim Vorliegen einer schweren Kieferfehlstellung, IOTN Grad 4 und 5 von der Krankenkasse übernommen. Ist die Kieferfehlstellung geringer, liegt IOTN Grad 1 bis 3 vor, können die schon bestehenden Zuschüsse weiterhin bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. 

 

Als sowohl von den Krankenkassen als auch von der Zahnärztekammer anerkannte qualifizierte Wahlkieferorthopädin kann Frau Dr. Bärbel Jeglitsch ihnen in einem Erstgespräch mitteilen ob ihr Kind für die Krankenkassenzahnspange in Frage kommt. 

Bezahlt werden von der Krankenkasse allerdings nur Metallbrackets. Die Behandlung mit Keramikbrackets, innenliegenden Brackets oder Aligner- Schienen ist im Rahmen der „Gratis- Zahnspange“ nicht möglich. 

Auf Grund von Frau Dr. Jeglitschs Qualifizierung als Wahlkieferorthopädin leistet die Krankenkasse einen Kostenersatz in der Höhe von 80% des derzeit vertraglich festgelegten Tarifes für die festsitzende Zahnspange. 

 

 

 

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